A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Nutzung der Schulungsplattform AI Privacy Hub. Stand: 17.06.2026.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
  2. 2. Vertragsgegenstand
  3. 3. Leistungen des Anbieters und Speicherplatz
  4. 4. Leistungsänderungen
  5. 5. Registrierung
  6. 6. Vertragsschluss und Vertragssprache
  7. 7. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
  8. 8. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
  9. 9. Nennung als Referenzkunden
  10. 10. Verfügbarkeit der Software
  11. 11. Support
  12. 12. Pflichten des Kunden
  13. 13. Moderation und Beschränkung von Inhalten
  14. 14. Rechte des Anbieters, Sanktionen
  15. 15. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  16. 16. Haftung für Mängel
  17. 17. Haftung für Schäden
  18. 18. Haftungsfreistellung
  19. 19. Vertragslaufzeit und Kündigung
  20. 20. Anbieterwechsel
  21. 21. Datenschutz und Geheimhaltung
  22. 22. Höhere Gewalt
  23. 23. Änderung der AGB
  24. 24. Schlussbestimmungen
  25. B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Niklas Baron, AI Privacy Hub, Pfarrstraße 50, 38855 Wernigerode, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Anbieter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinsam auch „Parteien“). Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

1.2 Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bereitstellung der Software auf seine AGB verweist und der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.5 Die Leistungen des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. der Ziffern 1.3 und 1.4 dieser AGB. Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Anbieter seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung der Plattform „AI Privacy Hub“ (nachfolgend „Software“) mit den darin enthaltenen Schulungsinhalten in digitaler Form im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragter Rechenzentren.

2.2 Die Schulungsinhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Compliance-Beratung.

2.3 Der Anbieter stellt dem Kunden ferner ein digitales Siegel zur Nutzung der Software an, welches mit einem Verifizierungslink heruntergeladen und auf der Website des Kunden veröffentlicht werden kann.

2.4 Der Anbieter bietet ferner Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Onboarding, Customizing etc., nachfolgend „Unterstützungsleistungen“) zu der von ihm angebotenen Software an. Inhalt und Umfang der Unterstützungsleistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Website unter dem Link https://aiprivacyhub.de/Leistungen sowie aus dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket. Im Leistungspaket enthaltene Unterstützungsleistungen sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Unterstützungsleistungen, die nicht im gebuchten Leistungspaket enthalten sind, sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren und vom Kunden gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Unterstützungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrags.

3. Leistungen des Anbieters und Speicherplatz

3.1 Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzer über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Die Software verbleibt auf den Server des Anbieters oder von diesem beauftragter Rechenzentren.

3.2 Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software hängen vom jeweiligen Tarif ab und werden in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Website unter dem Link https://aiprivacyhub.de/Leistungen näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Server des Anbieters oder sonstiger vom Anbieter beauftragter Rechenzentren.

3.3 Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den in der Preisliste genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Die für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzer erforderlichen Zugangsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form übermittelt.

3.4 Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Version. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

3.5 Der Anbieter stellt dem Kunden ferner nach Vertragsschluss eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Die Bedienungsanleitung wird dem Kunden in Form eines Tutorials als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.

3.6 Der Anbieter schuldet nicht eine Anpassung der Software auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden.

3.7 Der Anbieter stellt dem Kunden zur Dateiablage und für die Nutzung der Software einen Speicherplatz auf Servern bereit.

3.8 Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der in der Software gespeicherten Daten des Kunden. Der Anbieter speichert die Daten des Kunden serverseitig für die zwischen den Parteien vereinbarte Dauer. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene Sicherungskopien der von ihm verarbeiteten Daten anzufertigen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

3.9 Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit herausverlangt werden.

3.10 Soweit der Anbieter Schulungsinhalte gemäß Ziffer 2.1. bereitstellt, erfolgt dies ausschließlich durch die fortlaufende Datenübertragung auf Abruf („Video-on-Demand“ durch sog. „Streaming“) unter Einsatz geeigneter technischer Verfahren. Für die ordnungsgemäße Wiedergabe der Schulungsinhalte hat das System des Kunden bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen, die dem Kunden in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters mitgeteilt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Systemvoraussetzungen liegt ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Mängel, die auf unzureichende Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden zurückzuführen sind.

3.11 Der Anbieter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen hinsichtlich der Schulungsinhalte mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Anbieter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels beim Kunden bzw. bei dessen Mitarbeitern. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter abhängig, auf den der Anbieter keinen Einfluss hat.

3.12 Die Mitarbeiter des Kunden haben nach Abruf der Schulungsinhalte die Möglichkeit, einen vollautomatisierten und algorithmisch ausgewerteten Test durchzuführen. Eine individuelle Bewertung oder Überprüfung durch den Anbieter oder Dritte findet nicht statt. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden und gilt als bestanden, wenn mindestens 80 % der Fragen korrekt beantwortet wurden. Das Bestehen des Tests ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Nachweises über die Durchführung der angebotenen Schulungen. Der Nachweis stellt kein staatlich anerkanntes Prüfungs- oder Qualifikationszertifikat dar. Der Anbieter behält sich vor, die Anzahl der Testfragen sowie die Bestehensschwelle anzupassen oder allgemein das Bestehen des Tests für die Ausstellung eines Nachweises vorauszusetzen.

3.13 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Anbieter ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

4. Leistungsänderungen

4.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.

4.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist,
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt,
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen,
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist, oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.

4.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

5. Registrierung

5.1 Vor Vertragsschluss ist die Durchführung eines Online-Registrierungsvorgangs (nachfolgend „Registrierung“) erforderlich.

5.2 Für die Registrierung und Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Die für das Kundenkonto erforderlichen Daten (nachfolgend „Log-in-Daten“) ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.

6. Vertragsschluss und Vertragssprache

6.1 Die Präsentation und Bewerbung der auf der Website des Anbieters beschriebenen Software stellen kein verbindliches Angebot seitens des Anbieters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die Software des Anbieters verbindlich zu bestellen.

6.2 Der Kunde kann das unverbindliche Angebot des Anbieters durch Ausfüllen des auf der Website des Anbieters integrierten Online-Bestellformular abgeben. Die vom Kunden für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellformular und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot in Bezug auf die im virtuellen Warenkorb enthaltenen Software-Module ab. Der Kunde kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Ferner kann der Kunde eine Bestellung auch per Telefon, per E-Mail oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular gegenüber dem Anbieter abgeben.

6.3 Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen annimmt,

  • indem er dem Kunden eine Annahmeerklärung (z.B. durch Bestellbestätigung) in Textform (z.B. per E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellten Software-Module bereitstellt, oder
  • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Anbieter das Angebot des Kunden nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Kunde ist nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.

6.4 Der Anbieter speichert den Vertragstext (einschließlich der AGB) bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und übermittelt dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (per E-Mail) entsprechende PDF-Dokumente bzw. einen Link, über den die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB dauerhaft abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar ist. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht.

6.5 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

6.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

6.7 Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

7. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter

7.1 Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Software sowie der darin enthaltenen Schulungsinhalte erforderlich sind. Sofern sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software sowie den darin enthaltenen Schulungsinhalten das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software sowie die darin enthaltenen Schulungsinhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.

7.2 Alle weitergehenden Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Software oder darin enthaltenen Schulungsinhalte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

7.3 Der Kunde darf das angebotene Siegel ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit in der vom Anbieter vorgegebenen Form mit Verifizierungslink verwenden. Eine Nutzung des Siegels, die den Eindruck erweckt, es handele sich um eine behördliche oder sonstige offizielle Zertifizierung, ist unzulässig. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen des Kunden.

8. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden

Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Kunden für den Dienst zur Verfügung gestellt werden und deren Verarbeitung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist, zu nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung, das Recht zur Vervielfältigung sowie das Bearbeitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.

9. Nennung als Referenzkunden

9.1 Der Anbieter ist nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im Falle des Widerrufs bleibt der Anbieter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang des Widerrufs zu verbrauchen.

9.2 Die Nennung des Kunden kann z.B. auf der Unternehmenswebseite des Anbieters erfolgen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

10. Verfügbarkeit der Software

10.1 Die Software des Anbieters wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Software führen.

10.2 Störungen bei Nutzung der Software sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (ausgenommen sind Samstag oder ein am Geschäftssitz des Anbieters staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag) zu den auf der Website des Anbieters angegebenen Zeiten gewährleistet (nachfolgend „Support“).

11. Support

11.1 Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu den Funktionen der Software einen Support ein. Anfragen des Kunden zu den Schulungsinhalten sind nicht Gegenstand des Supports.

11.2 Die Anfragen an den Support können per E-Mail support@aiprivacyhub.de gestellt werden. Die Anfragen werden – je nach Tarif – in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs oder priorisiert bearbeitet.

11.3 Für jede Anfrage des Kunden vergibt der Anbieter eine Bearbeitungsnummer („Ticket“). Auf Wunsch des Kunden wird der Anbieter hierfür ein elektronisches Ticketsystem einführen, das eine ständige Nachvollziehbarkeit des Standes der Bearbeitung der Tickets ermöglicht.

11.4 Der Kunde hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, einen Administrator als zentralen Ansprechpartner und anschließende Verwaltung der Software zu nennen. Der Administrator hat die Aufgabe, die für den Kunden erforderliche Anzahl an Nutzerkonten einzurichten und den Mitarbeitern des Kunden einen Registrierungslink zu übermitteln. Für jeden Mitarbeiter des Kunden darf nur ein Nutzerkonto eingerichtet werden.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass jeder registrierte Mitarbeiter nach erstmaliger Anmeldung ein individuelles und sicheres Passwort festlegt. Die Berechtigung zur Nutzung der Software gilt nur für den jeweiligen Mitarbeiter persönlich. Die Weitergabe von Zugangsdaten an andere Mitarbeiter ist untersagt. Der Kunde stellt sicher, dass seine registrierten Mitarbeiter die Software ausschließlich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Berechtigungen und unter Beachtung der sich aus dieser Ziffer 12. ergebenden Pflichten nutzen. Ein Wechsel der Berechtigung zur Nutzung der Software ist nur zulässig, wenn bereits registrierte Mitarbeiter aus dem System entfernt und neue Mitarbeiter registriert werden. Der Kunde darf nicht mehr Mitarbeiter gleichzeitig als Nutzer registrieren, als zwischen den Parteien vertraglich vereinbart ist. Im Falle des Verstoßes gegen diese Ziffer 12.2. ist der Anbieter berechtigt,

  • betroffene Nutzerkonten zu sperren,
  • eine Nachzahlung für die überschrittene Anzahl der berechtigten Nutzer zu verlangen,
  • den Vertrag bei fortgesetztem oder schwerwiegendem Verstoß fristlos zu kündigen.

12.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

12.5 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten und Inhalte allein verantwortlich. Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten und Inhalte ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt. Der Anbieter ist bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Kunden berechtigt,

  • betroffene Daten und Inhalte vorläufig zu sperren oder deren Zugriff zu beschränken, und/oder
  • den Zugang des Kunden zur Software ganz oder teilweise zu sperren,

soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Software oder Daten anderer Kunden, zur Verhinderung oder Beendigung von Rechtsverletzungen oder zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über eine Sperrung unter Angabe der wesentlichen Gründe informieren, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben entgegenstehen. Die Sperrung ist auf den Zeitraum beschränkt, der zur Klärung des Sachverhalts bzw. zur Abwehr von Gefahren oder Rechtsverletzungen erforderlich ist, und wird aufgehoben, sobald die Voraussetzungen für ihre Aufrechterhaltung entfallen. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, die Vergütung weiterhin fristgemäß zu zahlen, sofern er die Sperrung zu vertreten hat. Beruht die Sperrung auf einer behördlichen Anordnung, ohne dass der Kunde den Anlass hierfür zu vertreten hat, entfällt die Vergütungspflicht für den Zeitraum der Sperrung anteilig. Stellt sich eine Sperrung im Nachhinein als unberechtigt heraus, haftet der Anbieter für hierdurch beim Kunden entstandene nachgewiesene Schäden nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.

12.6 Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Daten und Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

12.7 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

12.8 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Inhalte vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.

12.9 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Anbieter mitzuteilen.

12.10 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte etc. den Betrieb der Server oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters sowie die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern abgelegten Daten nicht gefährden oder beeinträchtigen. Im Falle der Gefährdung oder Beeinträchtigung im Sinne von Satz 1 ist der Anbieter berechtigt, die betreffenden Programme, Skripte etc. zu deaktivieren oder zu deinstallieren und – sofern erforderlich - die Anbindung der auf den Servern abgelegten Daten an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die im Einzelfall ergriffenen Maßnahmen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung innerhalb einer angemessenen Frist.

12.11 Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. „Reverse Engineering“ erfasst sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die zwingend gesetzlichen Berechtigungen zum Reverse Engineering nach § 69d und § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.

12.12 Der Kunde ist für die Auswahl, Durchführung, Dokumentation und Wirksamkeit seiner Maßnahmen zur Schulung seiner Mitarbeiter und Sicherstellung etwaig erlangter Kompetenzen sowie der Einhaltung sämtlicher damit zusammenhängender gesetzlicher Pflichten allein verantwortlich.

12.13 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter rechtzeitig darüber zu informieren, dass die Ausstellung eines Nachweis über die Durchführung der angebotenen Schulungen das Bestehen eines Tests voraussetzt und der Nachweis kein staatlich anerkanntes Prüfungs- oder Qualifikationszertifikat darstellt.

12.14 Der Anbieter prüft die vom Kunden zum Erwerb des angebotenen Siegels gemachten Angaben nicht umfassend und übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Angaben vollständig, richtig oder aktuell sind. Das Siegel stellt keine Bestätigung oder Gewährleistung des Anbieters hinsichtlich der tatsächlichen Einhaltung gesetzlicher Pflichten des Kunden bezüglich etwaiger Compliance-Anforderungen dar und ersetzt keine behördliche oder sonstige offizielle Zertifizierung.

12.15 Der Kunde darf das Siegel nicht ohne Verifizierungslink und nicht in Verbindung mit Texten, Darstellungen oder sonstigen Aussagen verwenden, die eine umfassende oder behördlich bestätigte Konformität mit gesetzlichen Vorgaben oder eine „Zertifizierung“ des Kunden nahelegen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch verbundene Unternehmen, denen er die Nutzung des Siegels gestattet, diese Vorgaben einhalten.

13. Moderation und Beschränkung von Inhalten

13.1 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Kunden eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder diesen AGB zu überprüfen. Der Anbieter behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall auf eigene Veranlassung Inhalte des Kunden auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen gemäß nachfolgender Bestimmungen zu ergreifen.

13.2 Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum des Anbieters (z.B. per E-Mail) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.

13.3 Im Falle von Meldungen und im Rahmen von auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Automatisierte technische Prüfungsverfahren können ergänzend eingesetzt werden, sofern dies zur effizienten Bearbeitung erforderlich ist. Die Auswahl des Prüfungsverfahrens erfolgt nach objektiven, verhältnismäßigen und nicht willkürlichen Kriterien. Der Anbieter stellt sicher, dass die eingesetzten automatisierten Verfahren transparent und nachvollziehbar sind. Kunden haben das Recht, auf Anfrage Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Verfahren zu erhalten, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierten Verfahren beruhen, werden auf Verlangen des betroffenen Kunden durch eine menschliche Überprüfung ergänzt.

13.4 Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative des Anbieters die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verwarnung des veröffentlichenden Kunden;
  • vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts;
  • vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten;
  • Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).

13.5 Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:

  • der Aussage- und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial;
  • die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden;
  • das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden zu dessen übriger Leistungsinanspruchnahme;
  • sofern erkennbar, die vom Kunden mit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte verfolgten Absichten;
  • sofern erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Kunden.

13.6 Sofern Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt der Anbieter die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Kunden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.

13.7 Der Anbieter verpflichtet sich, Kunden, deren Inhalte entfernt oder deren Zugang eingeschränkt wurde, eine klare und verständliche Begründung für die ergriffenen Maßnahmen in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Die Begründung enthält Informationen über die Grundlage der Entscheidung, die Möglichkeit einer Gegenäußerung sowie Kontaktdaten für Rückfragen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen.

14. Rechte des Anbieters, Sanktionen

14.1 Verstößt der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese AGB oder liegen dem Anbieter konkrete Anhaltspunkte hierfür vor, ist der Anbieter unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt,

  • damit zusammenhängende Einträge des Kunden zu löschen,
  • Einträge im Rahmen des Bearbeitungsrechts gemäß vorstehender Ziffer zu ändern,
  • eine Abmahnung auszusprechen,
  • den Zugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, oder
  • sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Maßnahme der Anbieter ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Anbieters.

14.2 Beschließt der Anbieter, die Bereitstellung der Software für einen Kunden in Bezug auf einzelne Angebote einzuschränken oder auszusetzen, übermittelt er dem betroffenen Kunden vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Aussetzung oder Einschränkung eine Begründung dieser Entscheidung in Textform (z.B. per E-Mail).

14.3 Beschließt der Anbieter, die Bereitstellung der Software für einen Kunden vollständig zu beenden, übermittelt er dem betroffenen Kunden mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung eine Begründung dieser Entscheidung in Textform (z.B. per E-Mail).

14.4 Die Frist gemäß vorstehender Ziffer gilt nicht, wenn der Anbieter

  • gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Software für den Kunden erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
  • sein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund wirksam ausübt;
  • nachweisen kann, dass der betroffene Kunde wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung des Vertrages geführt hat.

In den vorgenannten Fällen stellt der Anbieter dem betroffenen Kunden unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung in Textform (z.B. per E-Mail) zur Verfügung.

14.5 Einer Begründung bedarf es in den vorstehend geregelten Fällen nicht, wenn der Anbieter aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf, oder wenn er nachweisen kann, dass der betroffene Kunde wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung des Vertrages geführt hat.

14.6 Hat ein registrierter Kunde gegen diese AGB verstoßen und wurde dieser dauerhaft gesperrt, ist dieser nicht mehr berechtigt, die Software zu nutzen und sich hierfür erneut zu registrieren.

14.7 Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese AGB rechtliche Schritte einzuleiten.

14.8 Der Anbieter ist befugt, Angebote oder Inhalte, die nicht zur Gesamtaussage der Software passen, nach eigenem billigen Ermessen zu entfernen. Wird festgestellt, dass die Entfernung unbegründet war, werden die Inhalte unverzüglich wiederhergestellt.

15. Vergütung und Zahlungsbedingungen

15.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Bereitstellung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und unter dem Link https://aiprivacyhub.de/preise abrufbaren Preisliste des Anbieters, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist.

15.2 Die Vergütung ist sofort nach Erhalt einer Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern der Kunde im Rahmen seiner Bestellung gemäß Ziffer 6. dieser AGB eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union angegeben hat, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer, da ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft (sog. „Reverse-Charge-Verfahren“) greift. Die Umsatzsteuer ist vom Kunden anzumelden und abzuführen.

15.3 Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (nachfolgend „mollie“). Die einzelnen über mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen kann sich mollie weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen erhält der Kunde unter www.mollie.com/de.

15.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die Bereitstellung der Software anzupassen, wenn sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten – insbesondere Lizenzkosten für eingesetzte Drittanbieter-Dienste, Kosten für Cloud-Infrastruktur und Hosting, Personalkosten sowie Kosten aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen – nach Vertragsschluss verändern. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn diese Kosten steigen. Eine Preissenkung ist vorzunehmen, wenn diese Kosten sinken. Bei der Berechnung sind Kostensteigerungen und Kostensenkungen in den verschiedenen Bereichen miteinander zu verrechnen. Die erste Preisanpassung ist frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss zulässig. Die Preisanpassung ist auf maximal 10 % pro Kalenderjahr begrenzt. Der Anbieter wird dem Kunden beabsichtigte Preisanpassungen mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z.B. per E-Mail) unter Angabe der bisherigen und der neuen Vergütung, des Zeitpunkts des Wirksamwerdens, der maßgeblichen Kostenfaktoren und deren Entwicklung sowie eines Hinweises auf das Sonderkündigungsrecht mitteilen. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform (z.B. per E-Mail) zu kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens zwei (2) Wochen vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Im Fall der Kündigung wird die Preiserhöhung gegenüber dem Kunden nicht wirksam.

15.5 Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor, insbesondere von Mahnkosten und Rechtsverfolgungskosten. Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Zugang zur Software einzuschränken (Read-Only-Modus) oder vollständig zu sperren. Der Anbieter wird Einschränkung oder Sperrung in Textform (z.B. per E-Mail) unter Setzung einer Nachfrist von mindestens sieben (7) Tagen ankündigen. Eine vollständige Sperrung erfolgt frühestens 30 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs. Während der Einschränkung oder Sperrung bleiben die Vergütungspflicht des Kunden sowie alle sonstigen Vertragspflichten beider Parteien unberührt. Die Kundendaten bleiben während der gesamten Dauer der Sperrung erhalten und werden nicht gelöscht. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsrückstands einschließlich etwaiger Verzugszinsen wird der Anbieter den vollen Zugang zur Software unverzüglich wiederherstellen. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Anbieters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

15.7 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Anbieter erforderlich.

15.8 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Anbieters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

16. Haftung für Mängel

16.1 Hinsichtlich der Bereitstellung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

16.2 Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

16.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.

16.4 Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters.

16.5 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

16.6 Hinsichtlich der Bereitstellung von Schulungsinhalten gilt die gesetzliche Mängelhaftung mit folgenden Abweichungen: Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab Bereitstellung der Schulungsinhalte, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Der Anbieter stellt Aktualisierungen der Schulungsinhalte nur bereit, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Eine darüber hinausgehende Aktualisierungspflicht besteht nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die Schulungsinhalte unverzüglich nach Bereitstellung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die Schulungsinhalte als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Überprüfung nicht erkennbar.

16.7 Schulungsinhalte werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form per Streaming über die Software des Anbieters bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

16.8 Für die Nutzung der Schulungsinhalte wird ein Zugang zum Internet sowie gängige und übliche, dem Kunden zumutbare Darstellungsmöglichkeiten (z.B. ein Browser oder eine PDF-Darstellungssoftware) vorausgesetzt. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verhinderung des Zugangs zu den Schulungsinhalten oder deren Abruf, falls diese Hindernisse im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (das gilt insbesondere für den Zugang des Kunden zum Internet).

17. Haftung für Schäden

17.1 Hinsichtlich der von dem Anbieter erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

17.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 17.1 uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

17.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

17.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

18. Haftungsfreistellung

Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern abgelegten Daten und Inhalte sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde sichert ferner zu, das angebotene Siegel ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu verwenden. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Anbieter gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

19. Vertragslaufzeit und Kündigung

19.1 Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer der zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragszeitraum und kann dann jeweils wieder jederzeit zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

19.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.

19.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software zunächst unentgeltlich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu testen (nachfolgend „Testzeitraum“). Der Leistungsumfang der Software ist während des Testzeitraums beschränkt. Der Testzeitraum endet automatisch, ohne dass eine Kündigung durch den Kunden erforderlich ist. Für während des Testzeitraums auftretende Mängel haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine weitergehende Gewährleistung des Anbieters ist ausgeschlossen.

19.4 Der Vertrag kann in Textform (z.B. per E-Mail) oder in elektronischer Form über die vom Anbieter vorgehaltene Kündigungsschaltfläche bzw. durch Löschung des Kundenkontos gekündigt werden.

19.5 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Im Fall einer durch den Anbieter schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.

19.6 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung des vom Anbieter bereitgestellten Siegels. Der Kunde hat das auf seiner Website veröffentlichte Siegel nach Vertragsbeendigung unverzüglich zu entfernen.

19.7 Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden für mindestens 30 Kalendertage nach Vertragsbeendigung in einem gängigen, dauerhaft lesbaren und revisionssicheren Format zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter ist berechtigt, eine Kopie derjenigen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung mittelbar oder gemeinsam mit dem Kunden generiert wurden und sich nur mittelbar auf den Kunden beziehen. Nach Ablauf der Vorhaltungsfrist sind die Daten des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten steht dem Anbieter nicht zu.

20. Anbieterwechsel

Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten hierfür die Regelungen im Annex zum Anbieterwechsel, welche diesen AGB als Anhang beigefügt sind.

21. Datenschutz und Geheimhaltung

21.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

21.2 Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Die Parteien verpflichten sich, den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO spätestens mit dem Abschluss des Hauptvertrags abzuschließen. Die Leistungserbringung durch den Anbieter im Hinblick auf personenbezogene Daten beginnt erst nach Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gehen im Anwendungsbereich der Auftragsverarbeitung den übrigen vertraglichen Bestimmungen vor. Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Anbieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Die Parteien arbeiten bei Anfragen oder Prüfungen durch Aufsichtsbehörden zusammen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und entsprechender vertraglicher Vereinbarungen.

21.3 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), von denen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.

22. Höhere Gewalt

22.1 Wird die Leistungserbringung des Anbieters infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Krieg, Streiks in Drittbetrieben, Blockaden, Embargo, über sechs (6) Wochen andauernder und in Drittbetrieben stattfindender Arbeitskampf, flächendeckende und von keinem Anbieter zu vertretende Störungen der Internet-Infrastruktur) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, können beide Parteien den Vertrag – vorbehaltlich einer möglichen und zumutbaren Vertragsanpassung – fristlos kündigen. Die bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit sie auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Anbieter die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

23. Änderung der AGB

23.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

23.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit der Anbieter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit der Anbieter damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

23.3 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Die Abtretung von Rechten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

24.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

24.3 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 17.06.2026

B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten wechseln möchte.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Datenverarbeitungsdienst“ im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.

2.2 „Digitale Vermögenswerte“ im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.

2.3 „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder vom Kunden gemietet oder geleast werden und die sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben wird bzw. werden.

2.4 „Wechsel“ im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes der gleichen Dienstart oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird oder der einem einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten angeboten wird, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten, wechselt.

2.5 „Exportierbare Daten“ im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

3. Vorvertragliche Informationen

3.1 Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:

  • seine Standardvergütung und gegebenenfalls Strafen für vorzeitige Kündigung;
  • die Wechselgebühren;
  • Dienste, die einen hochkomplexen oder kostspieligen Wechsel erfordern oder bei denen ein Wechsel ohne erhebliche Beeinträchtigung der Daten, digitalen Assets oder Dienstarchitektur nicht möglich ist, sofern relevant;
  • spezifische Dienste, für die die Verpflichtungen zur Umstellung und Kündigung nicht gelten, sofern zutreffend;
  • eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerte, die übertragen werden können, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten;
  • eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten, die für das interne Funktionieren des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters spezifisch sind und von der Verpflichtung zum Datenexport ausgenommen sind, wenn die Gefahr einer Verletzung der Geschäftsgeheimnisse des Anbieters besteht;
  • klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung der Funktionen oder Dienste des Anbieters.

3.2 Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.

4. Wechsel- und Ausstiegsplan

4.1 Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan“), der insbesondere Folgendes enthält:

  • Einzelheiten zur Wechsel- und Ausstiegshilfe, einschließlich der Portierungsmethoden und -formate sowie der für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Schritte;
  • die vom Kunden bzw. vom Anbieter zur Durchführung des Plans benannten Ansprechpartner;
  • eine Schätzung der Zeit, die für den Export und die Übertragung der Daten und digitalen Vermögenswerte aus der Umgebung des ursprünglichen Anbieters benötigt wird;
  • Einschränkungen und technische Beschränkungen, einschließlich solcher, die sich aus der Speicherung von Daten außerhalb der EU ergeben;
  • eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Abfolge von Vorgängen;
  • eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Testmethode, falls Tests durchgeführt werden.

4.2 Auf Wunsch des Kunden muss der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal (oder anderen vom Kunden autorisierten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung stellen.

4.3 Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter, entweder einen Test zu organisieren oder den Kunden bei seinen Tests zu unterstützen, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert. Wenn während des Tests Probleme auftreten, werden die Parteien die Ursachen in gutem Glauben analysieren und auf Lösungen hinwirken.

4.4 Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.

5. Einleitung des Wechselprozesses

5.1 Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet. Wenn der Kunde nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen möchte, muss er dies in der Mitteilung angeben.

5.2 In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt:

  • zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. In diesem Fall sollte der Kunde die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter machen;
  • zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden zu wechseln; oder
  • nicht zu wechseln, sondern nur seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen.

5.3 Der Anbieter wird dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen auf dem gleichen Kommunikationsweg bestätigen, den der Kunde verwendet hat.

6. Übergangsfrist

6.1 Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.

6.2 Wenn der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:

  • den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen;
  • eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben (7) Monate ab dem Datum der Kündigungsmitteilung des Kunden nicht überschreiten darf; und
  • eine angemessene Begründung für die technische Unmöglichkeit anzugeben.

Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

6.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet, jedoch nicht länger als drei (3) Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist vereinbaren, höchstens jedoch zwölf (12) Monate. Der Kunde muss den Anbieter bis zum Ende der ursprünglichen Übergangsfrist schriftlich oder in Textform über seine Absicht informieren und die alternative Übergangsfrist angeben. Der Anbieter wird den Erhalt einer solchen Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform bestätigen.

7. Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses

Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und vom Kunden beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise zu unterstützen, damit der Kunde innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist wechseln kann. Zu diesem Zweck muss der Anbieter insbesondere:

  • Fähigkeiten, angemessene Informationen (einschließlich der für die Durchführung des Wechsels erforderlichen Unterlagen) und technische Unterstützung zur Verfügung stellen. Wenn Probleme festgestellt werden, werden der Anbieter und der Kunde nach Treu und Glauben die Ursachen analysieren und auf Lösungen hinwirken;
  • mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Funktionen oder Dienstleistungen weiterhin zu erbringen;
  • während des gesamten Wechselprozesses ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.

8. Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung von Daten und digitalen Vermögensgütern in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.

8.2 Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte, einschließlich des Zielanbieters, verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für die Durchführung des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist, einschließlich der alternativen Übergangsfrist, erforderlich ist, und dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die vom Anbieter gewährten Rechte am geistigen Eigentum zu achten.

9. Wiederherstellung und Löschung von Daten

9.1 Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Die Frist für den Datenabruf beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.

9.2 Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Abruf und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden oder die in direktem Zusammenhang mit dem Kunden stehen, und dem Kunden zu bestätigen, dass er dies getan hat. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss, sofern der Anbieter dem Kunden mitteilt, welche exportierbaren Daten er wie lange und aus welchen Gründen aufbewahrt.

10. Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte

Der Anbieter berechnet keine zusätzliche Vergütung für den Wechselprozess.

11. Beendigung des Wechselprozesses

11.1 Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages informieren. Teilt der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Wechsel oder das Fehlen eines solchen nicht mit, obwohl der Anbieter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Wechsel durch den Kunden erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine Bestätigung darüber fordern, dass der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dieser Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.

11.2 Wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen möchte, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrags zu informieren.

12. Vertragsbeendigung

12.1 Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:

  • mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses;
  • nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln möchte, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Beendigung des Dienstes löschen möchte.

12.2 Wenn der Vertrag oder die AGB des Anbieters Klauseln über die Beendigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder damit zusammenhängender Fälle enthält/enthalten, wie z.B. die folgenden:

  • eine Vertragspartei beantragt einen Zahlungsaufschub oder eine Zahlungseinstellung oder eine Vertragspartei wurde für insolvent erklärt;
  • eine Vertragspartei ist immer noch nicht rechtzeitig einer wesentlichen oder sonstigen Verpflichtung aus dem Vertrag nachgekommen, die (entweder vertraglich oder gesetzlich) zu einer Beendigung des Vertrages führt oder führen könnte;
  • eine Partei hat von einer Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Verfügungsbefugnis erfahren, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führt oder führen könnte;
  • die Vereinbarung wird aufgrund eines Verstoßes gegen oder einer Änderung des anwendbaren zwingenden Rechts für nichtig erklärt, oder;
  • ähnliche oder identische Situationen oder andere Situationen, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führen oder führen könnten,

werden die Vereinbarung zusammen mit den vereinbarten Dienstleistungen und Funktionen nicht beendet oder laufen aus, bevor eines der Ereignisse gemäß vorstehender Ziffer eindeutig eingetreten ist. Dies hat keine Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gegen die andere Partei zustehen.

Der Kunde kann mit dem Anbieter Erfolgskriterien für den Wechsel sowie Meilensteine für den Wechsel vereinbaren und den Stand ihrer Erreichung während des Wechselprozesses melden. In jedem Fall muss der Kunde den Anbieter über den erfolgreichen Wechsel informieren.

12.3 Wenn der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Wechselprozess zu verbessern und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine rechtzeitige Datenübertragung zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Dabei hat der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei der Ermittlung der Gründe für den erfolglosen Wechsel zu unterstützen und ihm mitzuteilen, wie die festgestellten Hindernisse beseitigt oder umgangen werden können.

  • Der Kunde wird nach eigenem Ermessen den Zielanbieter in seinem Namen einschalten.
  • Unbeschadet anderer Rechtsmittel, die nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, wird die Vereinbarung nicht gekündigt oder erlischt vor dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses oder vor einer entsprechenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder eines von den Parteien gewählten und vereinbarten Forums.
  • Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Klauseln und anderen Vereinbarungen über die Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien haben diese Klauseln Vorrang.

12.4 Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn:

  • die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist;
  • die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat;
  • die Datenabruffrist nach Ablauf der Übergangsfrist begonnen hat; und
  • die Datenlöschung nach Ablauf der Datenabruffrist oder nach Ablauf einer alternativ vereinbarten Frist nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses erfolgreich abgeschlossen wurde.

12.5 Wenn der Kunde am Ende der Übergangsfrist beschließt, nicht alle seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte am Ende der vereinbarten Datenabruffrist zu löschen und sicherstellen möchte, dass sie für eine bestimmte zusätzliche Zeit mit eingeschränkter Funktionalität zur Verfügung stehen, oder wenn der Kunde und der Anbieter vereinbart haben, den Vertrag ohne die Erbringung bestimmter Dienste aufrechtzuerhalten, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich anordnet, kann dies erst erfolgen, nachdem:

  • die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist;
  • die Übergangsfrist abgelaufen ist; und
  • ein alternativer Zeitraum für den Datenabruf und andere Bedingungen für den Dienst mit eingeschränkter Funktionalität oder die Aufrechterhaltung des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart wurden (insbesondere die Erlaubnis für den Anbieter, die Daten nach dem alternativen Zeitraum für den Datenabruf zu löschen und/oder die Festlegung der Vergütung für diesen zusätzlichen Zeitraum).

Wenn die alternative Datenabruffrist und andere Bedingungen für den Dienst während dieser Zeit vom Anbieter vorgeschlagen werden, darf der Vertrag nicht beendet werden oder auslaufen, bevor der Kunde nach eigenem Ermessen die Löschung akzeptiert und eindeutig bestätigt hat, dass der Vertrag beendet ist.

12.6 Das Recht der Vertragsparteien, die Vertragsbeziehung bei einem unbefristeten Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, bleibt unberührt, sofern der Kündigungsgrund weder in einem Anbieterwechsel noch – aufseiten des Kunden – in einer Absicht zur Löschung von Daten liegt.

12.7 Wenn der Vertrag ausdrücklich für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde und das Ablaufdatum erreicht wird, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und der Kunde nicht die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte beantragt hat,

  • beginnt die Übergangsfrist mit dem Ablaufdatum des Vertrages und der Anbieter leistet angemessene Unterstützung beim Wechsel;
  • gelten die vorstehenden Regelungen zu einem erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses entsprechend.