Alle wichtigen Fristen und Meilensteine des EU AI Acts im Überblick. Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig vor.
Die wichtigsten EU-AI-Act-Fristen kurz erklärt
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) sowie die Verbote bestimmter KI-Praktiken. Die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) greifen ab dem 2. August 2025. Am 2. August 2026 beginnt die behördliche Durchsetzung der KI-Kompetenzpflicht – in Deutschland durch die Bundesnetzagentur (KoKIVO). Der Digital Omnibus (formal angenommen: EP 16. Juni 2026, Rat 29. Juni 2026; Inkrafttreten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, erwartet Juli 2026) verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) – die Art.-4-Pflicht ist davon nicht erfasst. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99).
Quelle: Rat der EU – Pressemitteilung zur Annahme des Digital Omnibus (29. Juni 2026)
1. August 2024 – Grundstein gelegt
- AI Act tritt offiziell in Kraft
- Noch keine Verpflichtungen für Unternehmen
- Start der Vorbereitungszeit
- Bestandsaufnahme der genutzten KI-Systeme
- Sensibilisierung von Geschäftsführung & Mitarbeitenden
2. August 2024 – Behördenbenennung
- EU-Mitgliedstaaten müssen Behörden für Grundrechtsschutz benennen
- Bekanntgabe der zuständigen Behörden in Deutschland beobachten
2. Februar 2025 – Erste Verbindlichkeiten / Verbote
Frist: 31. Januar 2025
- Biometrische Fernidentifikation in öffentlichen Räumen verboten
- Emotionale Manipulation durch KI verboten
- Social Scoring durch Behörden verboten
- Vorhersage von Straftaten durch Profiling verboten
- Alle KI-Systeme auf verbotene Praktiken prüfen
- Juristische Beratung einholen
2. August 2025 – Nationale Behörden & GPAI-Verhaltenskodizes
- Mitgliedstaaten müssen Marktüberwachungsbehörden benennen
- GPAI-Verhaltenskodizes (für GPT, Claude etc.) müssen fertig sein
- Aufsichtsstrukturen prüfen
- Standards für große KI-Modelle beachten
2. August 2026 – Behördliche Durchsetzung der KI-Kompetenzpflicht (Art. 4)
Frist: 1. August 2026
- Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde (KI-Durchführungsgesetz)
- Das dort angesiedelte KoKIVO (Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung) setzt die Art.-4-Pflicht durch
- Die KI-Kompetenzpflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 und wurde durch den Digital Omnibus NICHT verschoben
- Bei fehlender KI-Kompetenz drohen Bußgelder sowie Haftungs- und Reputationsrisiken
- Mitarbeitende nachweisbar zur KI-Kompetenz schulen
- Schulungsnachweise für Behörden und Audits dokumentieren
- Bestandsaufnahme der genutzten KI-Systeme aktuell halten
2. Dezember 2026 – Neue Verbote & Kennzeichnungspflichten
- Neue Verbote (Art. 5): sexuelle Deepfakes/Nudifier-Apps ohne Einwilligung sowie KI-erzeugtes Missbrauchsmaterial
- Transparenz-Kennzeichnungspflichten (Art. 50) für KI-generierte Inhalte und Deepfakes greifen
- Veröffentlichte KI-Inhalte als KI-generiert kennzeichnen
- Interne KI-Richtlinie um die neuen Verbote ergänzen
2. August 2027 – KI-Reallabore (Sandboxes) & GPAI-Compliance
- Mitgliedstaaten müssen mindestens ein nationales KI-Reallabor bereitstellen (per Digital Omnibus von 2026 verschoben)
- Neues EU-Reallabor beim AI Office mit bevorzugtem Zugang für KMU und Start-ups
- GPAI-Modelle, die vor August 2025 am Markt waren, müssen vollständig compliant sein
- Nutzung der Reallabore zum risikofreien Testen
- Compliance für große Sprachmodelle prüfen
2. Dezember 2027 – Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III
- Personalwesen (Recruiting, Mitarbeiterbewertung)
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bildung & Zugang
- Kritische Infrastruktur
- Biometrische Systeme
- Risikobewertung aller KI-Systeme
- Technische Dokumentation erstellen
- Qualitätsmanagementsystem einführen
- Compliance-Verfahren implementieren
2. August 2028 – Hochrisiko-Pflichten nach Anhang I & Evaluierung
- Pflichten für KI in regulierten Produkten (Anhang I, z. B. Maschinen, Medizinprodukte) greifen
- EU prüft Wirksamkeit & Praxisfeedback der Verordnung
- Konformitätsbewertung für KI in regulierten Produkten vorbereiten
- Eigene Erfahrungen sammeln & an Behörden melden
2. August 2029 – Vierjährliche Überprüfung
- Regelmäßige Evaluierung & Anpassung der Verordnung
31. Dezember 2030 – Finale Frist für IT-Großsysteme
- Betrifft Unternehmen mit Behörden-IT-Zusammenarbeit