Was ist GPAI / KI mit allgemeinem Verwendungszweck?

GPAI (General Purpose AI, KI mit allgemeinem Verwendungszweck) bezeichnet KI-Modelle wie GPT, Gemini, Claude oder Llama, die vielseitig einsetzbar sind und vielen Anwendungen zugrunde liegen. Der EU AI Act verpflichtet ihre Anbieter seit dem 2. August 2025 unter anderem zu technischer Dokumentation, Urheberrechts-Compliance und Transparenz; für Modelle mit systemischem Risiko gelten strengere Pflichten.

Was ist ein GPAI-Modell?

Ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) ist ein Modell, das eine große Bandbreite unterschiedlicher Aufgaben erfüllen kann und nicht auf einen einzigen Zweck festgelegt ist. Typische Beispiele sind große Sprachmodelle wie GPT, Gemini, Claude, Llama oder Mistral. Sie bilden die technische Grundlage für viele konkrete KI-Anwendungen – vom Chatbot bis zum Schreibassistenten.

Der AI Act regelt GPAI gesondert, weil ein einzelnes Basismodell in unzählige nachgelagerte Produkte einfließt und damit eine besondere Hebelwirkung – und besondere Risiken – mit sich bringt.

Welche Pflichten haben GPAI-Anbieter?

Anbieter von GPAI-Modellen müssen seit dem 2. August 2025 mehrere Grundpflichten erfüllen:

  • Technische Dokumentation des Modells erstellen und aktuell halten.
  • Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen, die das Modell integrieren.
  • Eine Richtlinie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts umsetzen.
  • Eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte veröffentlichen.

Was bedeutet „systemisches Risiko“?

Besonders leistungsfähige GPAI-Modelle können ein „systemisches Risiko“ darstellen – etwa weil sie sehr breit eingesetzt werden und gesellschaftliche Auswirkungen haben. Als Indikator gilt unter anderem eine sehr hohe Trainingsrechenleistung (über 10^25 FLOP). Für solche Modelle gelten zusätzliche Pflichten wie Modellbewertungen, Tests auf Schwachstellen (adversarial testing), Risikominderung und Meldung schwerwiegender Vorfälle.

Was bedeutet GPAI für Unternehmen als Nutzer?

Wenn Sie ein KI-Tool nutzen, das auf einem GPAI-Modell basiert (z. B. ChatGPT oder Copilot), sind Sie in der Regel Betreiber – nicht GPAI-Anbieter. Die GPAI-Pflichten liegen beim Modellanbieter (etwa OpenAI oder Google). Für Sie bleibt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 maßgeblich, und je nach Einsatz kommen Transparenz- und Datenschutzpflichten hinzu.

Anders kann es sein, wenn Sie ein GPAI-Modell wesentlich verändern oder unter eigenem Namen weiterverbreiten – dann können Sie selbst zum Anbieter werden.

Häufige Fragen

Ist ChatGPT ein GPAI-Modell?

ChatGPT ist eine Anwendung, die auf einem GPAI-Modell (GPT) von OpenAI basiert. GPAI im Sinne des AI Acts ist das zugrunde liegende Modell; die GPAI-Pflichten treffen dessen Anbieter.

Seit wann gelten die GPAI-Pflichten?

Seit dem 2. August 2025. Ab diesem Datum müssen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck die Vorgaben aus Kapitel V des EU AI Act erfüllen.

Werde ich als Unternehmen zum GPAI-Anbieter?

In der Regel nicht. Wer ein GPAI-basiertes Tool nur nutzt, ist Betreiber. Zum GPAI-Anbieter kann man werden, wenn man ein Modell wesentlich modifiziert oder unter eigenem Namen auf den Markt bringt.

Was ist der Unterschied zwischen GPAI und Hochrisiko-KI?

GPAI beschreibt den allgemeinen, vielseitigen Charakter eines Modells. Hochrisiko bezieht sich auf den konkreten Einsatzbereich (Anhang III). Ein GPAI-Modell kann je nach Anwendung in einem Hochrisiko-Kontext eingesetzt werden – beide Regelungen können also zusammentreffen.