Verstöße gegen den EU AI Act werden nach Artikel 99 gestaffelt geahndet: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen KI-Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei den meisten anderen Verstößen und bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Artikel 99 des EU AI Acts staffelt die Sanktionen nach Schwere des Verstoßes. Berechnet wird jeweils der höhere der beiden Beträge – fester Maximalbetrag oder prozentualer Anteil am weltweiten Jahresumsatz:
Ja. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt bei den prozentualen bzw. festen Höchstbeträgen jeweils der niedrigere der beiden Werte. Damit soll verhindert werden, dass Bußgelder kleine Unternehmen unverhältnismäßig hart treffen.
Die zuständigen Behörden berücksichtigen unter anderem die Schwere und Dauer des Verstoßes, ob er vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte, das Ausmaß des Schadens sowie ob das Unternehmen kooperiert und Maßnahmen ergriffen hat. Eine dokumentierte Compliance – etwa nachweisbare Schulungen – kann sich mildernd auswirken.
Die wirksamste Vorsorge ist dokumentierte Compliance: eine Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme, nachweisbare KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nach Artikel 4 sowie geordnete Prozesse für Hochrisiko-Systeme. Damit lassen sich Verstöße vermeiden und im Ernstfall mildernde Umstände belegen.
Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Stufe gilt für verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5.
Ja, indirekt. Fehlende KI-Kompetenz fällt unter die Anbieter- und Betreiberpflichten und wird ab dem 2. August 2026 von nationalen Marktüberwachungsbehörden überwacht (Bußgeldrahmen bis 7,5 Mio. € oder 1 %). In der Praxis wirkt sie oft als erschwerender Umstand bei anderen Verstößen. Nachweisbare Schulungen reduzieren dieses Risiko.
Ja. Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden möglichen Höchstwerte (fester Betrag oder Prozentsatz), um eine unverhältnismäßige Belastung zu vermeiden.
Die Bußgelder sind gestaffelt: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen KI-Praktiken (Art. 5), bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen sonstige Pflichten und bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Höchstwert.