Wie hoch sind die Bußgelder beim EU AI Act?

Verstöße gegen den EU AI Act werden nach Artikel 99 gestaffelt geahndet: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen KI-Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei den meisten anderen Verstößen und bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Welche Bußgeldstufen sieht der AI Act vor?

Artikel 99 des EU AI Acts staffelt die Sanktionen nach Schwere des Verstoßes. Berechnet wird jeweils der höhere der beiden Beträge – fester Maximalbetrag oder prozentualer Anteil am weltweiten Jahresumsatz:

  • Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes: bei Verstößen gegen das Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5).
  • Bis zu 15 Mio. € oder 3 %: bei Verstößen gegen die meisten anderen Pflichten von Anbietern, Betreibern, Importeuren und Händlern.
  • Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 %: bei der Bereitstellung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen gegenüber Behörden.

Gibt es Erleichterungen für KMU und Start-ups?

Ja. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt bei den prozentualen bzw. festen Höchstbeträgen jeweils der niedrigere der beiden Werte. Damit soll verhindert werden, dass Bußgelder kleine Unternehmen unverhältnismäßig hart treffen.

Wonach bemisst sich die konkrete Höhe?

Die zuständigen Behörden berücksichtigen unter anderem die Schwere und Dauer des Verstoßes, ob er vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte, das Ausmaß des Schadens sowie ob das Unternehmen kooperiert und Maßnahmen ergriffen hat. Eine dokumentierte Compliance – etwa nachweisbare Schulungen – kann sich mildernd auswirken.

Wie senkt man das Bußgeldrisiko?

Die wirksamste Vorsorge ist dokumentierte Compliance: eine Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme, nachweisbare KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nach Artikel 4 sowie geordnete Prozesse für Hochrisiko-Systeme. Damit lassen sich Verstöße vermeiden und im Ernstfall mildernde Umstände belegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das maximale Bußgeld beim EU AI Act?

Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Stufe gilt für verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5.

Können auch fehlende Schulungen sanktioniert werden?

Ja, indirekt. Fehlende KI-Kompetenz fällt unter die Anbieter- und Betreiberpflichten und wird ab dem 2. August 2026 von nationalen Marktüberwachungsbehörden überwacht (Bußgeldrahmen bis 7,5 Mio. € oder 1 %). In der Praxis wirkt sie oft als erschwerender Umstand bei anderen Verstößen. Nachweisbare Schulungen reduzieren dieses Risiko.

Gelten für kleine Unternehmen niedrigere Bußgelder?

Ja. Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden möglichen Höchstwerte (fester Betrag oder Prozentsatz), um eine unverhältnismäßige Belastung zu vermeiden.

Welche Strafen drohen beim EU AI Act?

Die Bußgelder sind gestaffelt: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen KI-Praktiken (Art. 5), bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen sonstige Pflichten und bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Höchstwert.