Nach Artikel 4 EU AI Act müssen seit dem 2. Februar 2025 alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Die Pflicht gilt unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und Risikoklasse für jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI im Arbeitskontext nutzen.
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Dabei sind das technische Wissen, die Erfahrung, die Ausbildung der Personen sowie der Kontext, in dem die KI eingesetzt wird, zu berücksichtigen. Die Anforderung ist also verhältnismäßig: Ein Marketingteam, das generative KI nutzt, braucht andere Inhalte als ein Entwicklerteam.
Die Unterscheidung entscheidet, in welcher Rolle Sie die Pflicht erfüllen – betroffen sind aber beide:
Geschult werden müssen alle Personen, die KI-Systeme nutzen, bewerten oder in Arbeitsprozesse einbinden – unabhängig von Abteilung oder Position. Sobald KI im Arbeitsalltag eine Rolle spielt, greift die Pflicht.
Der AI Act schreibt kein bestimmtes Format vor. Bewährt hat sich eine strukturierte Schulung, die Grundlagen des AI Acts, Risiken und Grenzen von KI, den sicheren Umgang mit Daten sowie unternehmensspezifische Anwendungsfälle abdeckt – dokumentiert mit einem nachvollziehbaren Schulungsnachweis.
Wichtig ist die Nachweisbarkeit: Im Falle einer Prüfung müssen Sie belegen können, dass und wie Sie die Kompetenz sichergestellt haben.
Nein. Trotz vieler Schlagzeilen zum „Digital Omnibus“ bleibt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 bestehen. Die im Mai 2026 politisch vereinbarte Verschiebung betrifft vor allem die Hochrisiko-Pflichten – nicht Artikel 4. Die behördliche Durchsetzung der KI-Kompetenz beginnt weiterhin am 2. August 2026.
Der Omnibus könnte die Formulierung künftig abmildern (Mitarbeitende „bei der Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen“ statt ein bestimmtes Niveau „sicherstellen“). Diese Änderung ist aber noch nicht in Kraft: Bis zur formellen Verabschiedung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt die bisherige Pflicht unverändert.
Ja. Artikel 4 macht keine Ausnahme für die Unternehmensgröße. Auch Solo-Selbstständige und kleine Teams müssen die KI-Kompetenz sicherstellen, sobald sie KI-Systeme im beruflichen Kontext nutzen.
In der Regel nicht. Sie müssen nachweisen können, dass Mitarbeitende tatsächlich relevante Kompetenz erworben haben. Eine strukturierte Schulung mit dokumentiertem Nachweis ist deutlich belastbarer als eine bloße Information.
Fehlende KI-Kompetenz kann als Verstoß gegen den EU AI Act gewertet werden. Das kann Bußgelder sowie Haftungs- und Reputationsrisiken nach sich ziehen.
Der AI Act nennt kein festes Intervall. Da sich KI und Rechtslage schnell entwickeln, ist eine jährliche Auffrischung – analog zu Datenschutzschulungen – eine sinnvolle und gängige Praxis.
Nein. Die geplante Verschiebung betrifft die Hochrisiko-Pflichten, nicht Artikel 4. Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, ihre Durchsetzung beginnt am 2. August 2026 – und der Omnibus ist ohnehin noch nicht in Kraft.
AI Literacy (KI-Kompetenz) bedeutet, dass die mit KI befassten Personen die Funktionsweise, Chancen, Grenzen und Risiken von KI ausreichend verstehen, um sie verantwortungsvoll einzusetzen. Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, dieses Kompetenzniveau bei ihren Mitarbeitenden sicherzustellen.
Nein. Der EU AI Act schreibt kein offizielles Zertifikat und keine bestimmte Prüfstelle vor. Erforderlich ist ein nachvollziehbarer Schulungsnachweis, der belegt, dass die KI-Kompetenz tatsächlich vermittelt wurde – etwa ein personalisierter Nachweis pro Mitarbeitendem.
Sinnvoll sind die Grundlagen des EU AI Act, Funktionsweise und Grenzen von KI (z. B. Halluzinationen), der sichere Umgang mit Daten und Datenschutz sowie konkrete, auf die jeweiligen Rollen abgestimmte Anwendungsfälle im Unternehmen.
Der AI Act macht dazu keine Vorgaben; die Kosten hängen vom Format ab. Digitale Online-Schulungen sind deutlich günstiger als Präsenzseminare und lassen sich pro Mitarbeitendem skalieren – inklusive automatischer Schulungsnachweise.
Ja. Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen sicherzustellen, die mit KI arbeiten. Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025; ihre behördliche Durchsetzung beginnt am 2. August 2026.
Ja, sofern sie KI-Systeme nutzen, bewerten oder in Arbeitsprozesse einbinden. Artikel 4 verlangt, dass diese Mitarbeitenden die Funktionsweise, Chancen und Risiken von KI ausreichend verstehen – und dass Sie das nachweisen können.
Alle Mitarbeitenden, die KI im beruflichen Kontext nutzen oder über ihren Einsatz entscheiden – unabhängig von der Hierarchieebene. Nicht nur die IT, sondern z. B. auch Marketing, HR, Vertrieb und Geschäftsführung, sofern sie mit KI-Tools arbeiten.