Ist der EU AI Act verschoben worden? (Digital Omnibus 2026)

Teilweise – und noch nicht verbindlich. Der „Digital Omnibus“ (politische Einigung im Mai 2026) sieht vor, die Hochrisiko-Pflichten vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 zu verschieben. Er ist aber noch nicht in Kraft. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) bleibt beim 2. August 2026.

Was ist der Digital Omnibus?

Der „Digital Omnibus“ ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom 19. November 2025, mehrere digitale Regelwerke – darunter den AI Act – zu vereinfachen und einzelne Fristen zu verschieben. Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei harmonisierten Normen und bei der Benennung nationaler Aufsichtsbehörden, ohne die viele Hochrisiko-Pflichten praktisch kaum umsetzbar wären.

Im Mai 2026 erzielten EU-Parlament und Rat eine vorläufige politische Einigung. Es handelt sich ausdrücklich um eine Verschiebung, nicht um eine Abschaffung: Der risikobasierte Ansatz und die Kernpflichten des AI Acts bleiben bestehen.

Ist der Digital Omnibus schon geltendes Recht?

Nein. Bis der Omnibus formell verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, gelten formal die ursprünglichen Fristen des AI Acts. Die Veröffentlichung wird vor dem 2. August 2026 angestrebt. Bis dahin sollten Unternehmen nicht darauf vertrauen, dass die Verschiebungen bereits greifen.

Welche Fristen sollen sich verschieben?

  • Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Recruiting, Bildung, Kreditwesen): vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027.
  • Hochrisiko-KI nach Anhang I (KI in regulierten Produkten wie Maschinen oder Medizinprodukten): auf den 2. August 2028.
  • Kennzeichnungspflicht (Art. 50) für vor dem 2. August 2026 bereits am Markt befindliche Systeme: auf den 2. Dezember 2026.
  • Pflicht der Mitgliedstaaten zu KI-Reallaboren: auf den 2. August 2027.

Was bleibt unverändert?

Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ist nicht verschoben: Sie gilt seit dem 2. Februar 2025, und ihre behördliche Durchsetzung beginnt am 2. August 2026. Auch die seit Februar 2025 geltenden Verbote (Art. 5) bleiben bestehen; ergänzend ist ein neues Verbot für missbräuchliche KI-Inhalte ab dem 2. Dezember 2026 vorgesehen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Die zusätzliche Zeit ist eine Vorbereitungs-, keine Pausenphase. Am dringlichsten bleibt die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nach Artikel 4 – sie ist nicht verschoben und zugleich die Grundlage für die spätere Hochrisiko-Dokumentation. Sinnvoll sind jetzt eine Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme sowie der Aufbau nachweisbarer Schulungs- und Compliance-Unterlagen.

Häufige Fragen

Ist der EU AI Act komplett verschoben oder abgeschafft?

Weder noch. Verschoben werden voraussichtlich nur die Hochrisiko-Fristen (auf 2027/2028). Der AI Act als solcher, die Verbote und die KI-Kompetenzpflicht bleiben bestehen. Zudem ist der Omnibus noch nicht in Kraft.

Muss ich 2026 überhaupt noch etwas tun?

Ja. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) wird ab dem 2. August 2026 durchsetzbar und ist nicht verschoben. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden schulen und dies nachweisbar dokumentieren.

Kann ich mich schon auf die neuen Fristen verlassen?

Noch nicht. Erst mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werden die verschobenen Fristen geltendes Recht. Bis dahin gelten formal die ursprünglichen Termine des AI Acts.

Was ändert sich durch den Digital Omnibus?

Der Digital Omnibus soll vor allem die Hochrisiko-Fristen verschieben (Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028) und einige Pflichten vereinfachen. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) bleibt unberührt. Wichtig: Der Vorschlag ist noch nicht in Kraft.

Sind die Fristen im EU AI Act verschoben worden?

Geplant ja, rechtlich noch nicht. Die politische Einigung von Mai 2026 sieht eine Verschiebung der Hochrisiko-Fristen vor, doch erst die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt macht sie verbindlich. Bis dahin gelten formal die ursprünglichen Termine.