Teilweise ja. Der „Digital Omnibus“ ist formal angenommen (EU-Parlament 16. Juni 2026, Rat 29. Juni 2026, unterzeichnet 8. Juli 2026) und verschiebt die Hochrisiko-Pflichten vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I). In Kraft tritt er mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (erwartet Juli 2026). Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) ist nicht verschoben – ihre Durchsetzung beginnt am 2. August 2026.
Der „Digital Omnibus“ geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 19. November 2025 zurück, mehrere digitale Regelwerke – darunter den AI Act – zu vereinfachen und einzelne Fristen zu verschieben. Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei harmonisierten Normen und bei der Benennung nationaler Aufsichtsbehörden, ohne die viele Hochrisiko-Pflichten praktisch kaum umsetzbar wären.
Nach der politischen Einigung im Mai 2026 wurde der Omnibus formal angenommen: Das EU-Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat am 29. Juni 2026; die Unterzeichnung erfolgte am 8. Juli 2026. Es handelt sich ausdrücklich um eine Verschiebung, nicht um eine Abschaffung: Der risikobasierte Ansatz und die Kernpflichten des AI Acts bleiben bestehen.
Fast. Der Omnibus ist formal angenommen und unterzeichnet; in Kraft tritt er mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die noch im Juli 2026 – rechtzeitig vor dem 2. August 2026 – erwartet wird. Damit ist die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen politisch und rechtlich beschlossen; formell wirksam wird sie mit der Amtsblatt-Veröffentlichung.
Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ist nicht verschoben: Sie gilt seit dem 2. Februar 2025, und ihre behördliche Durchsetzung durch die Bundesnetzagentur (KoKIVO) beginnt am 2. August 2026. Auch die seit Februar 2025 geltenden Verbote (Art. 5) bleiben bestehen; ergänzend gelten neue Verbote für missbräuchliche KI-Inhalte (z. B. sexuelle Deepfakes ohne Einwilligung) ab dem 2. Dezember 2026.
Die zusätzliche Zeit ist eine Vorbereitungs-, keine Pausenphase. Am dringlichsten bleibt die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nach Artikel 4 – sie ist nicht verschoben und zugleich die Grundlage für die spätere Hochrisiko-Dokumentation. Sinnvoll sind jetzt eine Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme sowie der Aufbau nachweisbarer Schulungs- und Compliance-Unterlagen.
Weder noch. Verschoben werden nur die Hochrisiko-Fristen (auf 2027/2028) und einzelne weitere Termine. Der AI Act als solcher, die Verbote und die KI-Kompetenzpflicht bleiben bestehen.
Ja. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) wird ab dem 2. August 2026 durchsetzbar und ist nicht verschoben. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden schulen und dies nachweisbar dokumentieren.
Im Wesentlichen ja. Der Omnibus ist formal angenommen und unterzeichnet; mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (erwartet Juli 2026) werden die neuen Fristen geltendes Recht. Planen Sie mit dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) – aber nicht bei Artikel 4, der nicht verschoben ist.
Der Digital Omnibus verschiebt vor allem die Hochrisiko-Fristen (Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028), verschiebt die Reallabor-Pflicht auf den 2. August 2027 und vereinfacht einige Pflichten. Neue Verbote und die Art.-50-Kennzeichnung greifen ab dem 2. Dezember 2026. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) bleibt unberührt.
Ja, für den Hochrisiko-Bereich. Der formal angenommene Digital Omnibus verschiebt diese Fristen auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I); verbindlich werden sie mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (erwartet Juli 2026). Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) und die Verbote sind nicht verschoben.