Gilt der EU AI Act, wenn wir ChatGPT, Copilot oder Perplexity nutzen?

Ja. Wer ChatGPT, Microsoft Copilot, Perplexity oder ähnliche KI-Tools im beruflichen Kontext nutzt, gilt als „Betreiber“ im Sinne des EU AI Act. Die wichtigste Sofortpflicht ist die KI-Kompetenz nach Artikel 4 (seit 2. Februar 2025). Hinzu kommen je nach Einsatz Transparenz-, Datenschutz- und Sorgfaltspflichten.

Macht uns die Nutzung von KI-Tools zum „Betreiber“?

Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (die KI entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten) und Betreibern (die KI in eigener Verantwortung beruflich nutzen). Sobald Ihr Unternehmen ChatGPT, Copilot, Perplexity, Gemini oder ein anderes KI-Tool im Arbeitskontext einsetzt, sind Sie Betreiber – und damit Adressat der Betreiberpflichten.

Die Tool-Anbieter selbst (z. B. OpenAI, Microsoft, Perplexity AI, Google) sind Anbieter und erfüllen ihre eigenen Pflichten. Das entbindet Ihr Unternehmen aber nicht: Für den konkreten Einsatz im Betrieb bleiben Sie verantwortlich.

Welche Pflicht trifft uns sofort?

Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 und ist unabhängig von der Risikoklasse. Mitarbeitende, die KI-Tools nutzen, müssen deren Funktionsweise, Grenzen und Risiken verstehen – etwa Halluzinationen, Datenschutz und den Umgang mit vertraulichen Informationen. Diese Pflicht ist durch den Digital Omnibus nicht verschoben.

Dürfen wir KI-Tools einfach so einsetzen?

Grundsätzlich ja – allgemeine Assistenzsysteme wie ChatGPT oder Copilot sind in der Regel nicht „Hochrisiko“. Entscheidend ist der Einsatzkontext: Wird ein Tool für maßgebliche Entscheidungen in einem sensiblen Bereich nach Anhang III genutzt (z. B. Bewerberauswahl), können strengere Hochrisiko-Pflichten greifen. Vor dem breiten Rollout sollten Sie Einsatzzwecke, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten klären.

Wann muss die KI-Nutzung gekennzeichnet werden?

Artikel 50 regelt Transparenzpflichten. Interagieren Personen direkt mit einer KI (z. B. einem Chatbot), müssen sie darüber informiert werden, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist. Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte – Text, Bild, Audio, Video, insbesondere „Deepfakes“ – sind als KI-generiert zu kennzeichnen. Für rein interne Entwürfe greift das meist nicht, wohl aber für veröffentlichte Inhalte.

Was hat der EU AI Act mit der DSGVO zu tun?

Beide gelten parallel: Der EU AI Act regelt die KI als solche, die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten. Wer personenbezogene Daten in ein KI-Tool eingibt, braucht eine Rechtsgrundlage, muss Betroffene informieren und gegebenenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter schließen. Vertrauliche oder personenbezogene Daten gehören nur in Tools, die dafür freigegeben sind.

Welche internen Richtlinien braucht ein Unternehmen für KI?

  • Eine KI-Richtlinie (Nutzungsrichtlinie): Welche Tools sind erlaubt, welche nicht?
  • Klare Regeln zum Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten.
  • Vorgaben zur Prüfung von KI-Ergebnissen – die Verantwortung bleibt beim Menschen.
  • Kennzeichnung veröffentlichter KI-Inhalte gemäß Artikel 50.
  • Nachweisbare KI-Schulung der Mitarbeitenden nach Artikel 4.

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act, wenn wir ChatGPT nutzen?

Ja. Sobald Sie ChatGPT im beruflichen Kontext einsetzen, sind Sie Betreiber nach dem EU AI Act. Die wichtigste Pflicht ist die KI-Kompetenz nach Artikel 4; je nach Einsatz kommen Transparenz- und Datenschutzpflichten hinzu.

Gilt der EU AI Act für Copilot im Unternehmen?

Ja. Microsoft Copilot fällt wie andere KI-Tools unter den AI Act, sobald es beruflich genutzt wird. Microsoft ist Anbieter, Ihr Unternehmen Betreiber – verantwortlich für den konkreten Einsatz und die Schulung der Nutzer.

Ist Perplexity im Unternehmen vom EU AI Act betroffen?

Ja. Auch die Nutzung von Perplexity als KI-Recherchetool macht Ihr Unternehmen zum Betreiber. Es gelten dieselben Grundpflichten: KI-Kompetenz, sorgfältiger Umgang mit Daten und – bei veröffentlichten Inhalten – Transparenz nach Artikel 50.

Darf ich KI-Tools im Unternehmen einfach einsetzen?

Meist ja, aber nicht ungeregelt. Allgemeine Tools sind selten Hochrisiko, doch Sie sollten Einsatzzwecke, Datenschutz und Verantwortlichkeiten klären und Mitarbeitende schulen. In sensiblen Anhang-III-Bereichen können strengere Pflichten gelten.

Wann muss KI-Nutzung gekennzeichnet werden?

Nach Artikel 50, wenn Personen direkt mit einer KI interagieren (z. B. einem Chatbot) oder wenn KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden. Deepfakes und künstlich erzeugte Medien sind klar als solche zu kennzeichnen.

Welche Regeln braucht man für KI im Unternehmen?

Sinnvoll sind klare Vorgaben, welche KI-Tools erlaubt sind, wie mit vertraulichen und personenbezogenen Daten umzugehen ist, dass KI-Ergebnisse geprüft werden und veröffentlichte KI-Inhalte gekennzeichnet werden – ergänzt um eine dokumentierte KI-Schulung nach Artikel 4.

Was muss ich bei generativer KI im Arbeitsalltag beachten?

Geben Sie keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten in ungeprüfte Tools ein, prüfen Sie Ergebnisse kritisch (Halluzinationsgefahr), kennzeichnen Sie veröffentlichte KI-Inhalte und halten Sie sich an die interne KI-Richtlinie. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Menschen.

Was hat der EU AI Act mit der DSGVO zu tun?

Beide gelten parallel: Der AI Act regelt die KI selbst, die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten. Wer personenbezogene Daten in ein KI-Tool eingibt, braucht eine Rechtsgrundlage, muss Betroffene informieren und gegebenenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter schließen.

Welche internen Richtlinien braucht ein Unternehmen für KI?

Eine KI-Nutzungsrichtlinie (erlaubte Tools), Regeln zum Daten- und Datenschutz, Vorgaben zur Prüfung von KI-Ergebnissen, die Kennzeichnung veröffentlichter KI-Inhalte nach Artikel 50 sowie eine nachweisbare KI-Schulung nach Artikel 4.