Der EU AI Act gilt gestaffelt: in Kraft seit dem 1. August 2024, Verbote und KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) seit dem 2. Februar 2025, GPAI-Regeln seit dem 2. August 2025. Ab dem 2. August 2026 beginnt die behördliche Durchsetzung der Art.-4-Pflicht. Der formal angenommene Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I).
Die EU hat bewusst Übergangsfristen vorgesehen, damit Unternehmen, Behörden und Anbieter genügend Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Je nach Risiko und Komplexität greifen die Pflichten zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Der 2. August 2026 bleibt der zentrale Stichtag: Ab diesem Datum beginnt die behördliche Durchsetzung der KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) – in Deutschland durch die Bundesnetzagentur mit dem dort angesiedelten KoKIVO (KI-Durchführungsgesetz: Bundestag 11. Juni 2026, Bundesrat 10. Juli 2026). Die ursprünglich ebenfalls für diesen Termin vorgesehenen Hochrisiko-Anforderungen wurden durch den Digital Omnibus verschoben. Neu hinzu kommt der 2. Dezember 2026: Ab dann gelten zusätzliche Verbote (Art. 5, u. a. sexuelle Deepfakes ohne Einwilligung) sowie die Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte (Art. 50).
Am 19. November 2025 hat die EU-Kommission den „Digital Omnibus“ vorgeschlagen, ein Paket zur Vereinfachung und teilweisen Verschiebung des AI Acts. Inzwischen ist er formal angenommen: Das EU-Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat am 29. Juni 2026; die Unterzeichnung erfolgte am 8. Juli 2026. In Kraft tritt er mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (erwartet Juli 2026).
Kern ist die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten: für Systeme nach Anhang III (z. B. Recruiting) vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten (Anhang I) auf den 2. August 2028. Die Sandbox-Pflicht der Mitgliedstaaten wandert auf den 2. August 2027, ergänzt um ein neues EU-Reallabor beim AI Office. Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ist von den Verschiebungen ausdrücklich nicht erfasst.
Da die KI-Kompetenzpflicht bereits gilt, ist die Schulung der Mitarbeitenden die dringendste Sofortmaßnahme. Parallel sollten Unternehmen eine Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme durchführen und prüfen, ob Hochrisiko-Anwendungen vorliegen, die weitergehende Pflichten auslösen.
Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4, die seit dem 2. Februar 2025 gilt. Sie betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt, und erfordert sofortiges Handeln.
Ab diesem Datum beginnt die behördliche Durchsetzung der KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) – in Deutschland durch die Bundesnetzagentur (KoKIVO). Die ursprünglich ebenfalls für den 2. August 2026 vorgesehenen Hochrisiko-Pflichten wurden durch den formal angenommenen Digital Omnibus auf 2027/2028 verschoben.
Ja, teilweise. Der formal angenommene Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Fristen auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I); in Kraft tritt er mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (erwartet Juli 2026). Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) ist nicht verschoben.
Der AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, die Pflichten greifen jedoch gestaffelt: Verbote und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) seit dem 2. Februar 2025, die behördliche Durchsetzung ab dem 2. August 2026. Die Hochrisiko-Fristen wurden per Digital Omnibus (formal angenommen) auf 2027/2028 verschoben.