Welche EU-AI-Act-Fristen gelten 2025 und 2026?

Der EU AI Act gilt gestaffelt: in Kraft seit dem 1. August 2024, Verbote und KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) seit dem 2. Februar 2025, GPAI-Regeln seit dem 2. August 2025. Die vollständige Anwendung war für den 2. August 2026 vorgesehen; der noch nicht in Kraft getretene Digital Omnibus soll die Hochrisiko-Pflichten auf 2027/2028 verschieben.

Warum gilt der AI Act gestaffelt?

Die EU hat bewusst Übergangsfristen vorgesehen, damit Unternehmen, Behörden und Anbieter genügend Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Je nach Risiko und Komplexität greifen die Pflichten zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Welche Fristen gelten 2025?

  • 2. Februar 2025: Die Verbote besonders schädlicher KI-Praktiken (Art. 5) treten in Kraft – etwa Social Scoring durch Behörden oder manipulative Systeme.
  • 2. Februar 2025: Die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gilt für alle Anbieter und Betreiber.
  • 2. August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) sowie Vorgaben zu Governance und nationalen Aufsichtsbehörden.

Was ändert sich 2026?

Der 2. August 2026 bleibt ein zentraler Stichtag: Ab diesem Datum beginnt die behördliche Durchsetzung der KI-Kompetenzpflicht (Art. 4). Ursprünglich sollten zu diesem Termin auch die umfangreichen Hochrisiko-Anforderungen – Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung – verbindlich werden.

Was ändert der Digital Omnibus an den Fristen?

Am 19. November 2025 hat die EU-Kommission den „Digital Omnibus“ vorgeschlagen, ein Paket zur Vereinfachung und teilweisen Verschiebung des AI Acts; im Mai 2026 folgte eine vorläufige politische Einigung. Wichtig: Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft. Erst mit der Verabschiedung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werden sie geltendes Recht – bis dahin gelten formal die ursprünglichen Fristen.

Geplant ist vor allem eine Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten: für Systeme nach Anhang III (z. B. Recruiting) vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten (Anhang I) auf den 2. August 2028. Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ist davon ausdrücklich nicht erfasst.

Was sollten Unternehmen jetzt priorisieren?

Da die KI-Kompetenzpflicht bereits gilt, ist die Schulung der Mitarbeitenden die dringendste Sofortmaßnahme. Parallel sollten Unternehmen eine Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme durchführen und prüfen, ob Hochrisiko-Anwendungen vorliegen, die weitergehende Pflichten auslösen.

Häufige Fragen

Welche Frist ist für die meisten Unternehmen am wichtigsten?

Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4, die seit dem 2. Februar 2025 gilt. Sie betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt, und erfordert sofortiges Handeln.

Was gilt ab dem 2. August 2026?

Ab diesem Datum beginnt die behördliche Durchsetzung der KI-Kompetenzpflicht (Art. 4). Die ursprünglich ebenfalls für den 2. August 2026 vorgesehenen Hochrisiko-Pflichten sollen durch den Digital Omnibus auf 2027/2028 verschoben werden – sofern dieser in Kraft tritt.

Wurden die EU-AI-Act-Fristen verschoben?

Geplant ja, final nein. Der Digital Omnibus sieht eine Verschiebung der Hochrisiko-Fristen auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) vor, ist aber noch nicht in Kraft. Bis zur Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gelten formal die ursprünglichen Termine.

Ab wann gilt der EU AI Act?

Der AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, die Pflichten greifen jedoch gestaffelt: Verbote und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) seit dem 2. Februar 2025, die behördliche Durchsetzung ab dem 2. August 2026. Die Hochrisiko-Fristen sollen per Digital Omnibus auf 2027/2028 verschoben werden – das ist aber noch nicht in Kraft.