KI-Schulungen weisen Sie bei einem Audit durch lückenlose Dokumentation nach: personalisierte Schulungsnachweise pro Mitarbeitenden, eine vollständige Teilnehmerliste mit Datum, dokumentierte Schulungsinhalte sowie einen Compliance-Bericht. Diese Unterlagen belegen, dass Sie die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 EU AI Act erfüllt haben.
Bei einer Prüfung zählt nicht, dass Sie geschult haben, sondern dass Sie es belegen können. Ohne nachvollziehbare Dokumentation lässt sich die Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 im Zweifel nicht nachweisen. Eine strukturierte Beweisführung ist daher entscheidend.
Zuständig sind die von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland werden die zuständigen Stellen im Zuge der nationalen Durchführung benannt.
Der AI Act nennt kein festes Intervall. Bewährt hat sich – analog zum Datenschutz – eine Gültigkeit von einem Jahr mit anschließender Auffrischung, da sich KI und Rechtslage schnell verändern.
Ja. Eine geeignete Schulungsplattform erzeugt personalisierte Schulungsnachweise und auditfähige Compliance-Berichte automatisch und hält sie zentral abrufbar bereit.
Ja, dringend zu empfehlen. Der AI Act verlangt, dass Sie die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden sicherstellen – nachweisen lässt sich das nur mit einer Dokumentation. Üblich sind personalisierte Schulungsnachweise und ein auditfähiger Bericht, der Inhalte, Teilnehmer und Datum festhält.
Über dokumentierte Schulungen mit personalisierten Nachweisen pro Mitarbeitendem und einen zentralen Compliance-Bericht. Wichtig sind nachvollziehbare Inhalte, Teilnehmerlisten, Datum und eine regelmäßige Auffrischung – so können Sie die Kompetenz gegenüber Behörden belegen.
Am einfachsten über eine Schulungsplattform, die für jede Person automatisch einen Nachweis erstellt und alles zentral abrufbar hält. Festhalten sollten Sie Inhalt, Umfang, Teilnehmer, Datum und Gültigkeit – das ergibt einen auditfähigen Nachweis.