Der EU AI Act gilt auch für KMU – ohne generelle Ausnahme. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die wichtigste Pflicht die KI-Kompetenz nach Artikel 4 (seit 2. Februar 2025). Hochrisiko-Pflichten betreffen nur wenige; bei Bußgeldern und Bürokratie gibt es Erleichterungen für KMU und Start-ups.
Ja. Der AI Act macht keine generelle Ausnahme für die Unternehmensgröße. Entscheidend ist nicht, wie groß Sie sind, sondern ob und wie Sie KI einsetzen. Sobald Mitarbeitende KI-Tools im Arbeitsalltag nutzen, greifen zumindest die Grundpflichten – allen voran die KI-Kompetenz nach Artikel 4.
Die meisten Unternehmen sind reine Betreiber von KI – sie nutzen Tools, entwickeln sie aber nicht. Für sie ist der Aufwand überschaubar:
Der AI Act berücksichtigt die Lage kleinerer Unternehmen: Bei Bußgeldern gilt für KMU und Start-ups jeweils der niedrigere der beiden Höchstwerte (fester Betrag oder Prozentsatz). Zusätzlich sollen vereinfachte Dokumentationsvorgaben und der Zugang zu KI-Reallaboren den Aufwand senken. Der geplante Digital Omnibus sieht weitere Entlastungen vor – ist aber noch nicht in Kraft.
Sinnvoll ist eine schlanke, aber klare interne KI-Richtlinie: erlaubte Tools, Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten, Pflicht zur Prüfung von KI-Ergebnissen sowie die Kennzeichnung veröffentlichter KI-Inhalte. Kombiniert mit einer dokumentierten Schulung deckt das die wichtigsten Pflichten ab.
Sehr wahrscheinlich ja. Sobald Ihr Unternehmen KI-Systeme im beruflichen Kontext nutzt oder anbietet, fällt es unter den AI Act – unabhängig von Branche und Größe. Für die meisten KMU steht die KI-Kompetenz nach Artikel 4 im Vordergrund.
Für die meisten KMU bedeutet er vor allem: Mitarbeitende zur KI-Kompetenz schulen, keine verbotenen Praktiken einsetzen und Transparenz wahren. Hochrisiko-Pflichten betreffen nur wenige; bei Bußgeldern gibt es Erleichterungen.
Als Betreiber: KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4), verbotene Praktiken vermeiden (Art. 5) und Transparenzpflichten beachten (Art. 50). Nur bei Hochrisiko-Einsatz kommen umfangreichere Pflichten hinzu.
Vor allem die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nachweisbar sicherstellen – diese Pflicht gilt bereits und ist nicht verschoben. Zusätzlich: KI-Tools inventarisieren, Hochrisiko prüfen und eine einfache KI-Richtlinie einführen.
Eine schlanke interne KI-Richtlinie reicht meist: erlaubte Tools, Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten, Pflicht zur Prüfung von KI-Ergebnissen und Kennzeichnung veröffentlichter KI-Inhalte. Dazu eine dokumentierte KI-Schulung nach Artikel 4 – damit sind die wichtigsten Pflichten abgedeckt.